Die Grundrechte Artikel 1

Die Grundrechte Artikel 1Die Grundrechte Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Wird nach deiner Meinung noch dieses Grundrecht eingehalten?
Wie ist dein Kommentar dazu?

 


Kommentare

Eine Antwort zu „Die Grundrechte Artikel 1“

  1. Wenn ich im Fernseher sehe und höre wie einige alte Hilfsbedürftige Personen gepflegt werden, dann hat da nichts mehr mit Würde zu tun. Da müsste sich schnell einiges ändern.

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