Videobeweis

Wann greift der Video-Assistent mit dem Videobeweis konkret ein?

Der Video-Assistent greift mit dem Videobeweis nur dann ein, wenn der Schiedsrichter auf dem Spielfeld eine klare Fehlentscheidung getroffen oder eine entscheidende Szene übersehen hat.
In diesem Zusammenhang existieren vier konkrete Auflösungsmomente:

  1. Torerzielung (Foul, Handspiel, Abseits und andere Regelwidrigkeiten)
  2. Strafstoß / Elfmeter (nicht oder falsch geahndete Vergehen)
  3. Rote Karte (nicht oder falsch geahndete Vergehen)
  4. Verwechslung eines Spielers (bei Roter, Gelb-Roter oder Gelber Karte)

Somit wird bei Weitem nicht jedes Foul hinterfragt, sondern es kommt nur dann zu einer konkreten Überprüfung, wenn einer der oben genannten vier Auflösungsmomente vorliegt.

Fehlentscheidungen

Korrigierte Fehlentscheidungen